
Wie sieht es aus, wenn es Ihrem Kind einmal nicht gut geht? Reichen dann die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aus?
Sie möchten bei einem Krankenhausaufenthalt mitentscheiden, wie, wo und von wem Ihr Kind behandelt wird? Dieses Mitspracherecht sieht die gesetzliche Krankenversicherung nicht vor.
Sie bevorzugen beispielsweise alternative Behandlungsmethoden? Diese werden im Regelfall von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen: Gesetzlich Versicherte zahlen Homöopathie, anthroposophische Medizin, Atem- oder Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) meist zu 100 % selbst. Dabei haben sich viele dieser Therapien gerade bei Kindern bewährt – besonders, wenn keine schulmedizinischen Alternativen zur Verfügung stehen.
Sie sehen: Nicht alle sinnvollen medizinischen Maßnahmen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bezahlen Sie die Behandlungen selbst, geht das schnell an die finanziellen Reserven. An einer privaten Zusatzvorsorge führt deshalb kein Weg vorbei.


Denken Sie weiter und kombinieren Sie dazu die
PFIFFIKUS Unfall- und Zukunftsvorsorge
